AGB
Allgemeine Geschäftsbedingen der Rundreifen Schwarz GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Rechtswahl
(1) Unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, AGB genannt, gelten für sämtliche über unseren Online-Shop geschlossenen Verträge zwischen uns der
Rundreifen Schwarz GmbH
vertr. d. d. Geschäftsführung
Demostraße 91
99991 Bad Reifenau
Deutschland
Telefon 0123 4567890
E-Mail: Demoshop@fullsystem.de
Öffnungszeiten:
Mo. – Do.: 8/00 – 18/00 Uhr
Fr.: 8/00 – 17/00 Uhr
Sam.: 9/00 – 12/00 Uhr
und Ihnen, als unserem Kunden. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bestimmungen des Kunden gelten ausdrücklich nicht.
(2) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (Unternehmer, § 14 BGB) mit Lieferanschrift in der EU. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
§ 2 Registrierung
Für die Nutzung unseres Shopangebotes ist eine Nutzerregistrierung erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei, ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Im Rahmen der Registrierung haben Sie die in unserem Anmeldeformular abgefragten Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Über die Pflichtfelder hinaus besteht die Möglichkeit weitere Informationen mitzuteilen; bezüglich dieser Informationen behalten wir uns ausdrücklich vor diese nebst etwaigen Belegen anzufordern. Sofern diese nicht mitgeteilt werden, behalten wir uns die Sperrung Ihres Nutzerkontos vor. Der bei Registrierung zu wählende Nutzername darf weder gegen Rechter Dritter oder die guten Sitten verstoßen. Sie sind verpflichtet, die Anmeldedaten geheim zu halten und sicher zu verwahren.
Abgesehen von der Erklärung Ihres Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Ihre Registrierung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden.
Soweit sich Ihre persönlichen Angaben ändern, sind Sie selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können online nach Anmeldung unter „Mein Benutzerkonto“ vorgenommen werden.
§ 3 Datenschutz
Die Verarbeitung der kundenspezifischen personenbezogenen Daten erfolgt unter Wahrung aller datenschutzrechtlichen Rechtspositionen des Kunden. Zur Durchführung des Dienstes ist es erforderlich, dass der Kunde alle angegebenen Daten an den Anbieter des jeweils genutzten Angebots weiterleitet, um diesem die Authentifizierung des Nutzers sowie die Erbringung der im Rahmen des Angebotes beauftragten Leistungen zu ermöglichen, z. B. Versand und Abrechnung. Einzelheiten ergeben sich dazu aus unserer Datenschutzerklärung.
§ 4 Vertragsschluss, Vertragssprache
(1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Produkte in unserem Webshop, stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, unsere Angebote sind stets unverbindlich und freibleibend.
(2) Durch Anklicken des „Zahlungspflichtig bestellen“-Buttons im letzten Schritt des Bestellprozesses geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Waren und/oder Dienstleistungen ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebotes darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung und durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben. Bitte prüfen Sie regelmäßig den SPAM-Ordner Ihres eMail-Postfaches.
(3) Sie können in unserem Onlineshop Waren zum Kauf und/oder Dienstleistungen auswählen, indem Sie diese, mittels eines Klicks auf den entsprechenden Button, in einen Warenkorb legen. Wenn Sie die Bestellung abschließen wollen, erfolgt dies im Warenkorb, wo Sie durch Anklicken des „Bestellung“-Buttons zur Bestellübersicht gelangen. Hier können Sie der Artikelauswahl im Warenkorb und der Angabe aller erforderlichen Bestell- und Adressdaten im Warenkorb die wesentlichen Artikelangaben einschließlich anfallender Kosten (Versandkosten etc.) in Zusammenfassung sehen und prüfen. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre Eingaben korrigieren bzw. von der Vertragserklärung Abstand nehmen. Erst durch anschließendes Betätigen des Buttons „Bestellung abschicken“ wird ein verbindliches Angebot im Sinne von Abs. 2 abgegeben.
(4) Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich Ihrer Information. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.
Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Der mit Ihnen geschlossene Vertragstext wird von uns gespeichert.
§ 5 Preise / Versandkosten / Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preisangaben verstehen sich in Euro, sind Netto-Einkaufspreise (exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) und verstehen sich ggf. zuzüglich anfallender Versandkosten. Die Versandkostenpauschale ist abhängig von Bestellumfang und wird im Rahmen des Bestellvorganges ausgewiesen. Die Versandkosten sind in unseren Preisangaben in unserem Online-Shop angegeben. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig.
(2) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Basislastschrift ohne Skontoabzug. Dazu hat der Käufer uns ein SEPA-Basislastschriftmandat zu erteilen. Der Einzug der SEPA-Lastschrift erfolgt frühestens zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeits-datum. Der Käufer sichert zu, für die Richtigkeit der Kontoinformationen und die Deckung des Kontos zu sorgen.Die vereinbarte Zahlung erfolgt kann auch individuell nach Vereinbarung wahlweise per Lieferschein und / oder Rechnung mit einem Zahlungsziel von 5 Tagen rein netto
(3) Die Auswahl der jeweils verfügbaren Bezahlmethoden obliegt uns. Wir behalten uns insbesondere vor, Ihnen für die Bezahlung nur ausgewählte Bezahlmethoden anzubieten, beispielweise zur Absicherung unseres Kreditrisikos nur Vorkasse.
(4) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.
(5) Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnung mit Zahlungsziel nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb des in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsziels nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.
(6) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug oder kommt es zu einer Rücklastschrift, behalten wir uns die Geltendmachung von Verzugsschäden ausdrücklich vor, dazu gehören Inkassogebühren und Verzugszinsen sowie Rückbuchungsgebühren.
(7) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden ist, von uns nicht bestritten oder anerkannt wird oder in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu unserer Forderung steht.
(8) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferbedingungen, Versand der Ware
(1) Lieferung und Berechnung erfolgen auf Basis der am Versandtag gültigen Preise und Versandbedingungen. Als Versandtag der Ware gilt der Tag, an dem die Ware dem Spediteur übergeben oder durch uns dem Käufer ausgeliefert wurde.
Der Versand erfolgt ausschließlich auf Rechnung oder Lieferschein und Gefahr des Käufers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe oder beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer über.
Die gelieferte Ware ist bei der Annahme unverzüglich auf Transportschäden oder sonstige sichtbare Schäden zu untersuchen und im Schadensfall mit einer Anerkenntniserklärung der Spedition oder eines sonstigen Paketdienstes einzusenden.
Von uns gelieferte Ware ist von der Rückgabe grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern die Ware mangelhaft ist.
Im Übrigen sind alle angegebenen Liefertermine unverbindlich.
(2) Sofern wir verbindlich zugesagte Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind. Sollten wir die Nichteinhaltung der verbindlich zugesagten Lieferfrist zu vertreten, haften wir auf Ersatz eines vom Käufer nachgewiesenen Schadens, es sei denn, die Verzögerung ist auf höhere Gewalt zurückzuführen. Die Rechte des Käufers gem. § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
(3) Die Rückgabe von uns gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Ware ist mangelbehaftet. Sollte eine Rücknahme ausnahmsweise durch uns zugelassen werden, ist dies nur innerhalb von 8 Wochen nach Rechnungsstellung im Originalzustand bzw. Originalverpackung möglich. Es wird der am Tag der Rücknahme übliche Preis gutgeschrieben. Liegt der Lieferpreis unter dem Tagespreis, wird der Lieferpreis gutgeschrieben weiterhin wird eine Handlingspauschale, in Höhe von 10% des ursprünglichen Warenwertes, zzgl. der entstandenen Versandkosten in Rechnung gestellt. Werden wir mit der Abholung der Ware durch den Käufer beauftragt, hat dieser die entsprechenden zum Tagespreis gültigen Rücksendungsgebühren zu tragen. Diese werden dann mit dem Gutschriftbetrag verrechnet.
Von uns gelieferte Waren können bis zu 3 Jahre alt sein. DOT-Reklamationen innerhalb dieses Zeitraums, erkennen wir nicht an. Waren, deren Produktionsdatum älter als 36 Monate ist, allerdings im Artikelstamm ausgezeichnet sind (DOT Kalenderwoche / Jahr), werden ebenfalls nicht als DOT-Reklamation anerkannt
(4) Es gilt Lieferung ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung, an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat; dies gilt auch dann, wenn wir den Transport mit eigenen Kräften im Auftrage für den Käufer besorgen. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
(5) Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt, ohne dass damit ein neues Angebot verbindet. Im Falle der Nichtlieferbarkeit des restlichen Teils ist der Käufer berechtigt, für ihn entschädigungslos vom Vertrag Abstand zu nehmen. Mehrkosten durch Teilelieferungen tragen wir.
(6) Seit dem 01.02.2023 erheben wir auf jeder Warenrechnung je Artikel und Dienstleistung einen Aufschlag von 0,35 €, dies sind jeweilig die anteiligen Energie- und Beschaffungskosten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsverbindung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent und bei der Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren Einlösung, wobei es für die Erfüllungswirkung auf den Zahlungseingang bei uns ankommt.
(2) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung und / oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, also auch Produkten des Käufers sein Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Allein- oder Miteigentum von uns stehende Sache / Sachen unentgeltlich für uns zu verwahren. Im Übrigen gilt für das Entstehen der Erzeugnisse das gleiche, wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(3) Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach ihrer Wahl verpflichtet.
(4) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt, wenn der Käufer mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(5) Wird Vorbehaltsware vom Käufer allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen (einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit ausdrücklich an.
(6) Der Käufer wird von uns widerruflich ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug ist, mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist bzw. Zahlungseinstellung vorliegt. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, seinen Abnehmer über die Abtretung zu unterrichten und sämtliche zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen an uns zu übergeben.
(7) Über Pfändungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten, damit wir unsere Rechte durchsetzen können; er hat auf unser Eigentum bzw. unsere Forderungsinhaberschaft hinzuweisen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(8) Mit Zahlungseinstellung und/oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. Dies gilt nicht für die Rechte des Insolvenzverwalters.
(9) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(10) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir befugt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder / und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts, wir sind vielmehr autorisiert, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
§ 8 Gewährleistung
(1) Zunächst setzen die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeverpflichtungen/Obliegenheiten unverzüglich ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.
(3) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir, soweit kein Fall des § 445 a Abs. 1 BGB vorliegt, nach unser Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Die Ansprüche des Käufers wegen eines Mangels einer Kaufsache sind mit Ausnahme der Fälle des § 445 a Abs. 1 BGB zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung nach wenigstens drei Versuchen endgültig fehl, ist dem Käufer das Recht vorbehalten, zu mindern, oder wenn der Mangel erheblich ist, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche daneben sind ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde; es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Wir widersprechen jedweder Rücksendung von fehlerhaften Vertragsprodukten auf Gefahr und Kosten von uns, sollten Lieferungen von uns mangelhaft sein. Der Käufer hat uns vielmehr unverzüglich von der Mangelhaftigkeit der Vertragsprodukte in Kenntnis zu setzen und mit uns die Rückgabe nach unserer Wahl zu besprechen und zu vereinbaren.
(4) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende, angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(5) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen. Insbesondere sind Sachmängelhaftungsansprüche ausgeschlossen, wenn die Reifen oder Felgen von anderen als uns repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden, wenn die Fabriknummer oder das Fabrikationszeichen nicht mehr vorhanden oder verändert worden sind, wenn bei Reifen der notwendige, bzw. der vom jeweiligen Hersteller in der neuesten Fassung des technischen Ratgebers jeweils vorgeschriebene Luftdruck bzw. Pflegemaßnahmen nicht eingehalten wurden, wenn der Reifen einer übermäßigen, vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt war, wie z. B. durch Überschreitung der für jede einzelne Reifen zulässigen Belastung und der dafür jeweils zugeordneten Fahrgeschwindigkeit, der Reifen durch unrichtige Radstellung schadhaft wurde oder durch andere Störungen im Radlauf (z. B. dynamische Unwucht) in seiner Leistung beeinträchtigt wurde, der Reifen auf einer ihm nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder in sonstiger Weise mangelhaften Felge montiert war, der Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder äußerer Erhitzung ausgesetzt gewesen ist oder, bei Reifen und Felgen, natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung, unsachgemäßem Einbau oder auf einen Unfall zurückzuführen sind.
(6) Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Gefahrübergang. Die Rechte aus §§ 445 a, 445 b BGB bleiben davon unberührt. Die Gewährleistung verlängert sich um die Zeitdauer der Nacherfüllung von der Mängelrüge bis zur Nacherfüllung, wenn es sich um wesentliche bzw. erhebliche oder die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigende Mängel handelt und wir die Mängelbehebung anerkennen und selbst oder durch Dritte durchführen. Eine Mängelrüge hemmt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche ausdrücklich nicht, wenn wir nach Überprüfung der Mangelursachen feststellen, dass wir für den Mangel nicht verantwortlich sind. Die Gewährleistung beträgt nie weniger als 1 Jahr. Diese Frist gilt auch für sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers unabhängig von deren Rechtsgrundlage, es sei denn, uns trifft Vorsatz, eine Garantieverletzung bzw. bei arglistigem Verschweigen von Mängeln bzw. bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(7) Gewährleistungs- oder Garantieansprüche für von uns gelieferte Waren werden dem Käufer nur in dem Umfang geboten, wie sie auch uns seitens unserer Lieferanten gewährt werden. Es gelten in jedem Falle nur die Garantie- und Mängelhaftungsbedingungen der Herstellerwerke.
Bei Reifenbeanstandungen übernehmen wir die Vermittlung für den Käufer gegenüber der Herstellerfirma.
Ob nach Begutachtung durch den Hersteller eine Beanstandung anerkannt oder abgelehnt wird, obliegt einzig der Entscheidung des Herstellers. Im Falle einer anerkannten Beanstandung wird die Ware von uns zum Lieferpreis gutgeschrieben. Versandkosten, Montagekosten, mittelbare oder unmittelbare Schäden können nicht ersetzt werden.
§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1) Soweit sich aus diesen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Wir widersprechen der Übernahme von Ein- und Ausbaukosten im kaufmännischen Rechtsverkehr, soweit wir zu deren Übernahme nicht kraft Gesetzes verpflichtet sind. Auf Schadenersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung, die erheblich sein muss, zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(5) Eine Mängelrüge hemmt die Verjährung der Gewährleistungsansprüche ausdrücklich nicht, wenn wir nach Überprüfung der Mängelursachen feststellen, dass wir für den Mangel nicht verantwortlich sind und dies mitteilen.
(6) Rückgriffsrechte nach § 478 BGB aus Endkundenreklamationen bleiben mit der Maßgabe unberührt, dass uns für den Ausgleich im Rückgriffsfalle das Recht eingeräumt ist, nach unserer Wahl nachzuerfüllen, und zwar durch Reparatur oder Neulieferung.
(7) Wir widersprechen Pönalen und Schadenpauschalen gleich aus welchen Rechtsgründen, namentlich bei Verzug und Mängeln.
§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Salvatorische Klausel
(1) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von der Rundreifen Schwarz GmbH in Bad Reifenau
(2) Für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlich das am Sitz der Rundreifen Schwarz GmbH zuständige Gericht zuständig.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien vielmehr, anstelle der unwirksamen Klausel eine wirksame zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen möglichst nahekommt.